08.12.2023
EU beschließt Verbot fossiler Heizkessel bis 2040
Am Donnerstag konnten sich die EU-Staaten und das Parlament auf eine Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) einigen. Bis 2040 sollen mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel vollständig abgeschafft und die Subventionen ab 2025 gekürzt werden.

Quelle: enerNEWS-Partner EURACTIV

Ziel ist es, den gesamten europäischen Gebäudebestand bis 2050 klimaneutral zu gestalten, entsprechend dem Ziel der Europäischen Union, die Emissionen bis dahin auf Null zu senken.

„Wir haben heute Abend etwas Bemerkenswertes erreicht. Wir haben ein Konzept für den Übergang zu einem emissionsfreien Gebäudebestand geschaffen“, sagte Ciarán Cuffe, Grünen-Abgeordneter aus Irland, der im Europäischen Parlament federführend an der Überarbeitung der EPBD-Richtline mitwirkte.

Im Rahmen einer vorläufigen Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den 27 EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU müssen ab 2030 auf allen neuen Wohngebäuden Solaranlagen installiert werden, die dann nach und nach auch auf anderen Gebäuden angebracht werden.

Demnach müssen alle neuen Gebäude ab 2030 emissionsfrei sein. Für Neubauten, die von öffentlichen Behörden genutzt werden oder sich in deren Besitz befinden, wird dieses Ziel auf 2028 vorgezogen.

Juristen prüfen nun die politische Einigung, die das Parlament und der Rat erzielt haben, bevor sie an beide Institutionen zur formellen Genehmigung zurückgeschickt wird. Der Industrieausschuss des Parlaments hat eine Abstimmung vorläufig für den 23. Januar 2024 angesetzt.

Nach zwei Jahren intensiver Gespräche seit der Vorlage des Vorschlags durch die Europäische Kommission im Dezember 2021 zeigten sich die Gesetzgeber jedoch erschöpft.

„Ich bin froh und erleichtert, dass wir nach zwei Jahren Arbeit und vielen schwierigen Gesprächen nun eine Einigung über die EPBD erzielt haben“, sagte der irische Abgeordnete Seán Kelly, der die Verhandlungen für das Europäische Parlament leitete.

Die EPBD-Einigung im Detail

Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission sah neue verpflichtende Renovierungsziele für die 15 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Energiebilanz sowie die Einführung von „Mindeststandards für die Energieeffizienz“ vor, die für den gesamten Gebäudebestand der EU gelten sollten.

Nach heftigem Widerstand der EU-Staaten wurde dieser Ansatz jedoch abgeschafft und stattdessen Durchschnittswerte für jedes EU-Land festgelegt.

Gewerbliche und staatliche Gebäude sind als erste an der Reihe. Bis 2030 müssen sie energieeffizienter sein als die 16 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz. Bis 2033 sollen sogar die untersten 26 Prozent als Minimumstandard für die Energieeffizienz dienen.

In Bezug auf die 100 Millionen Wohngebäuden in Europa war es am schwierigsten, eine Einigung zu erzielen, da die EU-Staaten zögerten, hier einzugreifen.

Diese müssen ihren Primärenergieverbrauch bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent senken, wobei mehr als die Hälfte dieser Einsparungen (55 Prozent) durch die Renovierung „der Gebäude mit der schlechtesten Energiebilanz“ erreicht werden sollte, so der Rat in einer Erlärung.

In Anbetracht der Tatsache, dass fast die Hälfte (43 Prozent) der Wohngebäude als „energetisch schlechteste Gebäude“ eingestuft wird, wird diese Verpflichtung etwas gelockert. Die verbleibende Hälfte der Energieeinsparungen soll daher durch eine schrittweise Umstellung auf saubere Heizsysteme, wie Wärmepumpen, erreicht werden.

Eva Brardinelli, Gebäudeexpertin bei der Umweltorganisation CAN Europe, hält es für unwahrscheinlich, dass die neuen Vorschriften die EU-Staaten zu zusätzlichen Maßnahmen bewegen werden, um die Renovierungsrate über den derzeitigen Durchschnitt von jährlich einem Prozent zu steigern.

Die Forderung nach dem Ausstieg aus fossilen Heizsystemen wurde ebenfalls abgeschwächt und von 2035 auf 2040 verschoben, um die Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten zu gewinnen.

Ab 2025 müssen die EU-Staaten die Subventionen für „reine“ fossile Heizsysteme einstellen. Mit dieser Formulierung bleibt die Nutzung hybrider Heizungsanlagen offen, die teilweise mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Endziel ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung, mit dem Ziel, bis 2040 „Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, vollständig abzuschaffen.“

Auch die Bestimmung, die Hausbesitzer zur Installation von Solarzellen auf ihren Dächern verpflichtet, wurde verwässert, sodass bestehende Wohngebäude von dieser Verpflichtung nicht betroffen sind. Stattdessen gilt das Solarmandat nur für „neue Gebäude, staatliche Gebäude und bestehende gewerblich genutzte Gebäude“, wenn sie einer „genehmigungspflichtigen Renovierungsmaßnahme“ unterzogen werden.

Neubauten müssen bereits ab 2030 emissionsfrei sein, je nachdem, wie die EU-Staaten die Vorschriften umsetzen.

Weitere Ausnahmen sind landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude, die von den neuen Vorschriften ausgenommen werden können, sowie Gebäude von „besonderem architektonischen oder historischen Wert“ und Kirchen und andere Gotteshäuser.

Schwerpunkt auf der Umsetzung

Nach der Einigung über die EPBD liegt der Schwerpunkt nun auf der Umsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten, die die neue Richtlinie in nationale Renovierungspläne umsetzen sollen.

„Es ist an der Zeit, die Ärmel hochzukrempeln, den Worten Taten folgen zu lassen und unsere Aufmerksamkeit darauf zu richten, das volle Potenzial der EPBD durch eine solide institutionelle Führung und privat-öffentliche Partnerschaften auszuschöpfen“, sagte Quentin Galland, Vorsitzender der EU-Allianz zur Energieeinsparung (EU-ASE), einer von der Industrie geführten Vereinigung.

Ebenso bereiten sich Umweltorganisationen bereits auf den nächsten Kampf vor.

„Auch wenn diese Richtlinie ihr Potenzial, zu einem bemerkenswerten Wandel beizutragen, verloren hat, so ist sie doch ein kleiner Schritt in Richtung der Umsetzungsphase auf nationaler Ebene, in der der wahre Kampf um Ambitionen stattfinden wird“, sagte Brardinelli von CAN.

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