15.12.2023
Stromspeicher: BDEW stellt Speicherstrategie vor
Der Ausbau der Stromspeicherkapazitäten ist unabdingbarer Bestandteil der Energiewende, doch noch fehlen gesetzliche Regelungen und Anreize. Der BDEW macht jetzt Vorschläge.

Quelle: enerNEWS-Partner Energie & Management

Keine Energiewende ohne Stromspeicher: Den Szenarien des Netzentwicklungsplans Strom (NEP) 2037/2045 zufolge benötigt Deutschland eine installierte Leistung von 12.200 MW Pumpspeicherkraftwerke sowie 54.500 MW Groß- und 113.400 MW PV-Batteriespeichern. Darauf weist der BDEW in seiner nun publizierten, allerdings auf den 1. Dezember datierten „Speicherstrategie für die Stromversorgung“ hin.

Während bei Pumpspeicherkraftwerken bereits auf eine hohe installierte Leistung zurückgegriffen werden könne, heißt es dort, müssten Groß- und PV-Speicher zum großen Teil erst noch errichtet werden. Damit der „sinnvolle und wünschenswerte Ausbau und Einsatz von Stromspeichern“ gelingen kann, sind dem Verband zufolge folgende Maßnahmen notwendig:

  • Der Prozess der Stromspeicherung sollte energierechtlich definiert und von der primären Stromerzeugung oder dem finalen Letztverbrauch abgrenzbar sein.
  • Für die Nutzung bereits bestehender Stromspeicher, für begonnene und auch für neue Speicherprojekte müsse Planungssicherheit gewährleistet werden. Die zur Zwischenspeicherung aus dem Netz entnommene elektrische Energie dürfe nicht schlechter- und nicht bessergestellt sein als die Erzeugung oder der Letztverbrauch. Es bedürfe daher der Entfristung und Technologieneutralität der Freistellung von den Netzentgelten des Paragrafen 118 Absatz 6 EnWG und entsprechender Folgeregelungen durch die Bundesnetzagentur. Eine Überarbeitung der Regelungen zur Erhebung von Baukostenzuschüssen sei ebenso erforderlich. Die Regelungen der Baukostenzuschüsse sollten sinnvolle Anreize zur netzdienlichen Allokation für Speicher sein.
  • Die Möglichkeiten der Verteilernetzbetreiber nach Paragraf 14c EnWG, Flexibilitäten am Markt zu beschaffen, um ihr Netz effizient zu betreiben, würden derzeit nicht umgesetzt und müssten entsprechend weiterentwickelt werden. Dies sei auch für Stromspeicher relevant, die entsprechende Dienstleistungen anbieten könnten.
  • Zwischengespeicherter grüner Strom müsse seine Grünstrom-Eigenschaft auch im Falle von gemischt genutzten Speichern beibehalten. Mittels Bewahrung der grünen Stromeigenschaft könne die Werthaltigkeit zwischengespeicherter elektrischer Energie erhalten und ein ursprünglicher EEG-Vergütungsanspruch weiterhin gewährleistet werden.
  • Aktuelle und zukünftige Erzeugungs- und Systemstrategien des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) und der Bundesregierung sollten geprüft werden. Stromspeicher und der Prozess der Stromspeicherung müssten bei politischen und regulatorischen Netz-, Erzeugungs-, Verteilungs- und Verbraucherfragen ergänzend und zur Systemoptimierung berücksichtigt werden, um die Umsetzung des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 für ein klimaneutrales Versorgungssystem der Zukunft zu ermöglichen.

Die vollständige „BDEW-Speicherstrategie für die Stromversorgung“ ist auf den Seiten des BDEW abrufbar.

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